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 Aufgeben & Reaktivieren von Charakteren

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Uzumaki Azuka
Anzahl der Beiträge : 17453
Anmeldedatum : 23.07.14
Alter : 29

Charakter
Ninja-Rang: Genin [D]
Fraktion: Kaminari no Kuni
Merkmale: siehe Bewerbung
Uzumaki Azuka
Aufgeben & Reaktivieren von Charakteren [Link] | Fr 19 Dez 2014 - 16:44
   
Aufgeben & reaktivieren
rund um alte oder unerwünschte charaktere

Einen Charakter aufgeben
Ein Charakter kann jederzeit aufgegeben und durch einen neuen ersetzt werden. Ihr müsst für den neuen Charakter einen Account erstellen. Der alte Account bleibt bestehen, kann jedoch auf Wunsch gelöscht werden.


Exp auf einen neuen Charakter übertragen
Erstellt ihr einen neuen Charakter, könnt ihr die Exp des alten auf ihn übertragen lassen, solange der Account des alten Charakters noch besteht.
Ihr müsst die Exp-Übertragung direkt nach der Annahme eures neuen Charakters in der Akte beantragen (maximal eine Woche nach Annahme, sonst entfällt diese Möglichkeit). Auf bereits bestehende Charaktere können keine Exp übertragen werden.
Ihr könnt die Exp-Übertragung aber auch schon vor Annahme eures neuen Charakters im Briefkasten beantragen. Das bietet sich an, wenn ihr die Exp direkt in der Bewerbung für zusätzliche Ningu oder Jutsu ausgeben möchtet. Bei Jutsu ist es wichtig zu beachten, dass man von den Exp immer ein konkretes Jutsu und keinen Jutsuslot kauft. Unter der Bewerbung muss explizit vermerkt sein, welches Jutsu man von den Exp des alten Chars gekauft hat (z.B. Tomero auf B-Rang für 400 Exp). Es ist nicht möglich, für 400 Exp einen B-Rang Slot zu kaufen und diesen mit einem anderen B-Rang Slot aus der Bewerbung zu einem A-Rang Slot umzuwandeln. Jutsuslots und durch Exp von alten Chars gekaufte Jutsu werden getrennt voneinander behandelt.
Die Exp, die ihr über euer Startbudget hinaus ausgegeben habt, werden euch dann bei Annahme direkt abgezogen. Dass ihr die Exp von einem alten Account übertragen habt, muss aber nach Annahme trotzdem in der Akte vermerkt werden.

Zu Charakterstart gibt es sowohl über die Ningu-Exp der Bewerbung als auch durch Start-Exp je nach Fraktion einige freie Exp für neue Charaktere. Um zu vermeiden, dass sich einzelne Charaktere mehr freie Exp sichern als vorgesehen und damit andere Spieler benachteiligen, wird bei der Übertragung von Exp auf einen neuen Charakter auf folgende Punkte geachtet:

Hat der Charakter, von dem die Exp übertragen wurden, einen Startbonus erhalten, werden diese Exp mit dem Startbonus des neuen Charakters verrechnet.
Beispiel:

Es kann geprüft werden, wie viele Ningu der Charakter, von dem die Exp übertragen werden, in den letzten Monaten vor seiner Archivierung verkauft hat und ob er danach mehr oder weniger Ningu hat, als er mit den Ningu-Exp seines Ranges bei Bewerbung eintragen konnte. Je nach Ergebnis kann es sein, dass die letzten Verkäufe des Charakters als nicht übertragbar eingestuft und die daraus gewonnenen Exp nicht überwiesen werden, sodass der neue Charakter nur von seinen eigenen freien Ningu-Exp profitiert, nicht von denen des archivierten Charakters.
Bitte beachtet, dass als ein Verkauf alle im gleichen Shopthread angegebenen Gegenstände gewertet werden. Der Verkauf wird als Gesamtes akzeptiert oder abgelehnt. Einzelne Gegenstände eines insgesamt ungültigen Verkaufes werden nicht gutgeschrieben.
Dieselbe Regelung gilt auch für die Rückgabe von Jutsu und Jutsusparten (z.B. Elemente, Hiden, Ausbildungen, KG) für Exp.

Sämtliche Exp, die nach Bewerbung des Charakters, der sie erhalten soll (also nach Posten der Bewerbung oder Bewerbung auf eine Position/einen Rang im Briefkasten) beantragt wurden, sind nicht auf diesen Charakter übertragbar. Wird ein Charakter am 01.10. beworben, kann dieser nicht Exp eines Verkaufes bekommen, den der übertragende Charakter ab dem 02.10. beantragt hat. Das gilt natürlich auch für andere Anträge wie Missionsberichte, Achievements etc.

Kommt es bei Übertragung der Exp zu Abzügen, wird grundsätzlich aufgeführt, wie viel abgezogen wurde und warum. Der betroffene User kann, wenn ihm ein Abzug ungerechtfertigt vorkommt, über den Briefkasten mit Nachweisen belegte Argumente dafür einreichen, warum er doch gültig war (z.B.: Alle verkauften Gegenstände wurden über die Akte und nicht bei Bewerbung gekauft, mit Links zu allen betroffenen Käufen in der Akte).
Bei solchen Rückfragen wird grundsätzlich die Uservertretung einbezogen, um eine faire Bearbeitung zu garantieren.



Einen Charakter reaktivieren
Wenn ihr einen archivierten Charakter wieder aufnehmen möchtet, müsst ihr zunächst das Team darum bitten, euch den Code eurer alten Bewerbung zukommen zu lassen, welche ihr dann neu postet. Je nach dem, ob euer alter Account noch besteht oder nicht, geht ihr nun anders vor:

» 1. Der alte Account besteht noch: Ihr verwendet euren alten Account weiter, mitsamt seiner Exp, und bewerbt damit euren Charakter.
Ihr dürft dabei gewisse Änderungen vornehmen, die euch den Wiederbeginn mit diesem Charakter erleichtern sollen:

Spoiler:

Bei allen dieser Punkte sollte beachtet werden, dass sie zur verstrichenen Zeit "passen" müssen - wenn ihr nach zwei Wochen reaktiviert, werdet ihr nur die Veränderungen nachholen können, die ihr bereits im RP gemacht haben könntet. 
Abseits davon dürft ihr nur geringfügige Änderungen an der Bewerbung vornehmen, d.h. Rechtschreibfehler ausbessern, Texte ohne größere inhaltliche Änderung leicht umformulieren etc., und müsst sie an neue Regeln anpassen. Eure früher im Rpg erworbenen Attribute, Jutsu und Ningu bleiben bestehen, sofern sie nicht aufgrund einer Regeländerung oder des Balancings her angepasst werden müssen. Falls sich durch ein größeres Rework Änderungen an euren Jutsu ergeben haben, beachtet bitte diese Regeln dazu.
Ihr benötigt erneut zwei Angenommen, bevor ihr ins Rpg starten dürft. Die beiden Bewerter überprüfen, ob die Anpassungen am Persönlichkeitsblatt in Ordnung sind und ob ihr tatsächlich nur die nötigen Änderungen am Fähigkeitenblatt vorgenommen habt. Sie weisen euch darauf hin, wenn es noch andere Dinge gibt, die ihr anpassen müsst. Dies sind meist nur Änderungen, die auf einer Regel- oder Systemänderung seit eurer Archivierung basieren. Gerade bei älteren Charakteren, die schon vor etwas längerer Zeit archiviert wurden, kann es jedoch sein, dass noch mehr Anpassungen nötig sind. Dies kann der Fall sein, wenn gewisse Dinge 'damals' noch anders gehandhabt wurden, in eurer Bewerbung etwas übersehen wurde, was ihr jetzt noch anpassen müsst, oder es inzwischen Techniken/Fähigkeiten/Entwicklungen bei anderen Usern gibt, aufgrund derer eure angepasst werden müssen; des Balancings oder der Fairness wegen. Die bearbeitenden Moderatoren werden euch darauf hinweisen, sollte dies der Fall sein.

Mit einer solchen Reaktivierung kann man aktuelle Aufnahmestopps umgehen. Ausgenommen sind dabei einmalige Positionen, wie bspw. Jinchûriki, Legendäre Schwerter und die Kage- sowie Clanoberhaupts-Posten.
Bei hochrangigen Charakteren (ab B-Rang und höher) ist die Anzahl der Reaktivierungen außerdem auf maximal 2 in 2 Jahren begrenzt, um häufiges Archivieren und Reaktivieren und damit das Blockieren von Plätzen mit einem inaktiven Charakter zu vermeiden. Wer seinen hochrangigen Charakter mehr als 2 Mal in 2 Jahren reaktivieren möchte, muss dies auf einem niedrigeren Rang tun.

» 2. Der alte Account besteht nicht mehr: Ihr müsst einen neuen Account erstellen. Die alten Exp werden nicht erstattet. Euer Charakter verliert alle im Rpg erworbenen Punkte, Jutsu und Ningu und muss wie ein neuer Charakter beworben werden. So habt ihr die Möglichkeit, den Charakter zu überarbeiten wie ihr wünscht. Gleichzeitig ist es gestattet, alle im Rpg gesammelten Erfahrungen, wie Szenen oder Bekanntschaften, weiterhin zu behalten.

Eine Ausnahme besteht dann, wenn der alte Account ausdrücklich nicht auf euren Wunsch gelöscht wurde, wie z.B. ganz zu Beginn des Forums (bis Juli 2017), als noch regelmäßig inaktive Accounts nach einer gewissen Zeit gelöscht wurden. In einem solchen Fall könnt ihr den Charakter trotzdem reaktivieren, auch mit den ingame erworbenen Fähigkeiten, Jutsu, Ningu und einem möglicherweise hohen Rang, z.B. Tokubetsu Jônin. Ihr müsst dafür allerdings trotzdem einen neuen Account erstellen und erhaltet eure Exp von damals nicht zurück. Es gelten hier natürlich dieselben Regeln wie bei einer Reaktivierung, bei der der Account noch besteht bzgl möglichen Änderungen am Charakter.



Einen begonnen, aber nicht fertigen Charakter wiederholen
Es passiert gelegentlich, dass eine Bewerbung archiviert wird, noch bevor der Charakter zwei Angenommen bekommt. Dies kann entweder freiwillig passieren, weil ihr euch doch gegen das geplante Konzept entscheidet, oder unfreiwillig, z.B. wenn ihr zu lange nicht auf die Bewertung/Nachfrage eines Staffis reagiert.
In einem solchen Fall ist es später möglich, die begonnene Bewerbung wieder aus dem Archiv rauszuholen. Schreibt dazu einfach einem Staffi eurer Wahl oder an den Briefkasten, am besten mit einem Link zu der Bewerbung, die wieder in den Charakterbereich verschoben werden soll. Dann könnt ihr diese Bewerbung fertigstellen.
Beachtet jedoch, dass mit einer zwischenzeitlichen Archivierung eine neue Bewertung nötig ist, d.h. wenn ihr vor der Archivierung schon ein Angenommen bekommen habt, ist dieses nicht mehr gültig. Ihr braucht also (wieder) zwei Angenommen.
Außerdem ist es nicht möglich, eine begonnene Bewerbung auf einen B- oder A-Rang Platz wieder hervorzuholen. Natürlich könnt ihr den Charakter so umschreiben, dass er auf einem niedrigeren Rang startet. Wollt ihr den hohen Platz behalten, müsst ihr euch erneut über den Briefkasten darauf bewerben. Das ist aber nur möglich, wenn gerade ein solcher Platz ausgeschrieben ist.

_____________________________

Tag Team | Sensei
Azuka | Akte | Briefkasten

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Aufgeben & Reaktivieren von Charakteren

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