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 Mein Charakter gefällt mir nicht mehr

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Admin
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Admin
Mein Charakter gefällt mir nicht mehr [Link] | Do 25 Jan 2024 - 20:19
   
Mein Char gefällt mir nicht mehr...
da lässt sich doch was machen!
Manchmal passiert es im Laufe des Rpg's, dass einem Teile seines Charakters nicht mehr gefallen. Vielleicht hätte man doch lieber ein anderes Bluterbe, oder gar überhaupt keines. Irgendwie passt das Element nicht mehr zu ihm - und was ist das überhaupt für eine hässliche Frisur!?
- Verzweifelt nicht, es gibt immer Möglichkeiten, euren Charakter wieder euren neuen Wünschen anzupassen! Natürlich könntet ihr ihn aufgeben und einen neuen erstellen, aber vielleicht wollt ihr das gar nicht, weil ihr trotz allem schon tolle Dinge mit ihm erlebt habt. Dieser kleine Guide erklärt euch, was ihr ändern könnt und wie.

Generell gilt: Wenn ihr etwas an eurem Charakter ändern möchtet, was etwas umfangreicher ist, dann kontaktiert uns am besten über den Briefkasten, bevor ihr die Veränderung ingame ausspielt.


Aussehen, Persönlichkeit, ...
All die Dinge, die im ersten Teil eurer Bewerbung stehen, lassen sich besonders problemlos ändern. Euer Charakter kann ingame einen ausgiebigen Friseurbesuch unternehmen und als neuer Mensch aus dem Laden treten. Die Erfahrungen, die er im Rpg macht, können sein Wesen verändern und ganz neue Facetten zum Vorschein bringen.
Er kann sogar ingame erfahren, dass er adoptiert wurde und eigentlich andere Eltern hat, oder wie wäre es mit einer verschollenen Schwester? Das sind alles Dinge, über die ihr mit uns sprechen könnt.



Die Fraktion wechseln
Ein Wechsel der Fraktionen gestaltet sich schwierig, da das zum einen die Verfolgung durch die alte Heimat mit sich bringen kann, und zum anderen die Aufnahme in der anderen Fraktion nicht gesichert ist. Gerade eine Ernennung zum Nuke-nin ist mit großen Gefahren verbunden. Natürlich kann andersherum auch ein Missing/Nuke/Reisender (wieder) in ein Dorf aufgenommen werden, solange die Gründe dafür nachvollziehbar sind, warum das Dorf dieses Risiko auf sich nehmen sollte; dies hätte dann auch einige logische Konsequenzen wie Befragungen, anfängliche ÜBerwachung, das Vergeben eines eher niedrigen Ranges innerhalb des Dorfes, Einschränkung der Rechte o.Ä. Das muss jedoch je nach persönlicher Situation, Verbrechen und anderen Umständen abgeklärt und mit dem jeweiligen Kage besprochen werden.

Für einen Fraktionswechsel muss der Charakter bereits 3 outgame-Monate im Rpg aktiv gewesen sein. Wenn ihr die Fraktion wechseln möchtet, müsst ihr zunächst die Gründe, Umstände und mögliche Folgen/Bedingungen an den Briefkasten senden, bevor ihr den Wechsel ausspielt. Die Gründe für einen Fraktionswechsel müssen sich aber auf die bisherige Ingame-Entwicklung des Charakters stützen. In der Bewerbung geschaffene Umstände werden nicht hinzugezogen!



Fähigkeiten
Das gestaltet sich schon etwas schwieriger. Es gibt ein gewisses Grundgerüst an Fähigkeiten eures Charakters, das ihr nicht verändern könnt. Eure Attribute könnt ihr nur steigern, nicht jedoch neu sortieren. Alles andere ist hingegen wandelbar.
Überlegt es euch gut, denn die Änderungen lassen sich nicht wieder rückgängig machen, was bei vorschnellen Entscheidungen einen ganz schönen Verlust bedeuten kann.

Ungewollte Ningu könnt ihr verkaufen.

Stärken und Schwächen lassen sich ändern, wenn ihr das im Rpg ausspielt. Doch auch nach einer Veränderung dürfen hier die Stärken nie punktemäßig überwiegen. Dies beantragt ihr einfach in eurer Akte.

Der Verlust einzelner Jutsu ist möglich, wenn ihr diese z.B. noch nie angewendet habt oder sie nicht mehr in euren Kampfstil hineinpassen. Dies könnt ihr ebenfalls in der Akte beantragen. Ihr benötigt dafür keinen Ingame-Beleg. Außerdem bekommt ihr die Hälfte der für das Jutsu bezahlten Kosten erstattet.
Beispiele:

Auch das Verlernen einer ganzen Sparte an Jutsu, z.B. eines Elements oder einer Ausbildung  ist möglich. Hierfür ist nach dem Akten-Antrag jedoch ein Ingame-Beleg nötig. Sobald ihr euch mit dem Beleg in der Akte meldet, werden sämtliche Jutsu der Sparte entfernt und ihr erhaltet die Hälfte der bezahlten Kosten für die Jutsu sowie die Ausbildung bzw das Element zurück.
Beispiele:

Auch Kekkei Genkai und Hiden können verlernt werden. Hierfür ist nach dem Antrag ebenfalls ein Ingame-Beleg nötig. Anschließend erhaltet ihr für alle Jutsu des Hiden oder KGs die Hälfte des bezahlten Preises zurück, für das Hiden/KG selbst jedoch nicht (es sei denn, ihr habt es ingame erlernt und bezahlt).

Einen Kuchiyose-Vertrag kann man mit einem Ingame-Beleg auflösen, woraufhin jedoch alle Vertragspartner verschwinden. Für ingame erworbene Geister erhaltet ihr die Hälfte des bezahlten Preises zurück. Für Geister, die ihr bereits zu RPG-Start hattet, erhaltet ihr die Hälfte des Preises für ein Jutsu des jeweiligen Rangs zurück (z.B. 75 Exp für einen D-Rang Geist).  

Der Verlust einer Besonderheit ist ebenfalls möglich. Auch dafür benötigt ihr einen Ingame-Beleg. Bauen auf eurer Besonderheit bestimmte Jutsu auf, verliert ihr alle auf der Besonderheit aufbauenden Jutsu mit der Besonderheit. Ihr erhaltet auch hier die Hälfte des gezahlten Preises für die Jutsu zurück.

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Schickt dem Admin-Account bitte keine PN's,
sie werden weder regelmäßig abgerufen, noch beantwortet!
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