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 Überarbeitungen nach Updates

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Admin
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Überarbeitungen nach Updates [Link] | Do 12 Aug - 0:20
   
Überarbeitungen nach Updates

Es kommt gelegentlich zu Updates, aus denen sich Änderungen für eure Charaktere ergeben, zum Beispiel Veränderungen an Preisen für Ningu oder Überarbeitungen von Jutsu. Hier findet ihr Regeln, die sich auf einige dieser möglichen Anpassungen beziehen.


Verzeichnis
» Rückzahlung von Exp
» Überarbeitung von Jutsu
» Nachzahlungen nach Updates


Zuletzt von Admin am Mo 27 Nov - 21:27 bearbeitet; insgesamt 2-mal bearbeitet
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Admin
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Re: Überarbeitungen nach Updates [Link] | So 29 Okt - 17:25
   
Rückzahlung von Exp nach Updates
Gelegentlich gibt es Updates, in denen sich die Preise von Ningu, Techniken oder ähnlichem zu Gunsten der User verändern, also günstiger werden. In diesen Fällen findet ihr in den entsprechenden Updates jeweils auch einen Hinweis darauf, ob eine Rückzahlung zu viel gezahlter Exp möglich ist.

Ist das der Fall, könnt ihr euch diese Exp zurückzahlen lassen, indem ihr einen Antrag in der Akte stellt. Wichtig ist, dass ihr alle Belege für euren ursprünglichen Kauf aus eurer Akte verlinkt, inklusive dem Eintrag, wie viel Exp euch abgezogen wurden, mitschickt, und auch das Update, auf das ihr euch beruft, verlinkt. Das dient dazu, dass die Rückerstattungen zügig bearbeitet werden können. Fehlen erforderliche Belege, wird der Antrag nicht bearbeitet.

Die Frist für Exp-Erstattungen aus günstiger gewordenen Käufen beträgt sechs Monate ab Veröffentlichung des Updates, um 23:59 des betreffenden Tages. Fasst all eure Rückforderungen aus dem entsprechenden Update in einen Antrag. Wird euer Antrag angenommen erhaltet ihr die Exp ausgezahlt und in eurer Akte vermerkt.

Falls euer Charakter archiviert war, als das Update öffentlich wurde, läuft die sechsmonatige Frist für diesen Charakter ab der ersten Reaktivierung danach.

WICHTIG: Diese Frist gilt nur für allgemeine Kostenanpassungen, etwa wenn die Preise von Jutsu oder Ningu für ganze Gruppen geändert werden (und euch begünstigen). Jutsu, die im Rahmen eines Reworks im Rang verändert wurden, oder andere notwendige Anpassungen an neue Regeln fallen nicht unter dieses Verfahren. Hierzu gelten die bisher schon bekannten Regeln bei Updates.

---

Alte Updates
Für Updates, die vor dem 12.08.2021 veröffentlicht wurden und keine Regel zu Rückerstattungen bei billiger gewordenen Käufen enthielten, gibt es eine eigene Regelung, um die Erstattung rückwirkend beantragen zu können. Habt ihr in der Vergangenheit mehr gezahlt, als ihr nach aktuellem Stand der Regeln müsstet, und wurde die Änderung in einem alten Update ohne eigene Regelung zu Erstattungen veröffentlicht, könnt ihr bis zum 31.12.2021 einen Antrag auf Erstattung der Exp-Differenz stellen.

Dieser Antrag wird nicht in der Akte gestellt, sondern in diesen Bereich gepostet. Genau wie bei den regulären Anträgen müssen die kompletten Belege für den Kauf und der Vermerk über die abgezogenen Exp mit dem Antrag eingereicht und das entsprechende Update verlinkt werden. Fasst alle eure rückwirkenden Ansprüche mit dem betreffenden Charakter in einen Antrag zusammen, und postet den Antrag ausschließlich mit dem betroffenen Charakter. Da hier potentiell eine große Masse an Anträgen zu bearbeiten ist, werden spätere Ergänzungen zum Antrag nicht berücksichtigt - lasst euch also bitte etwas Zeit und prüft alles gründlich, ehe ihr den Antrag einschickt.

Für Charaktere, die am 12.08.2021 archiviert waren und erst nach der regulären Frist reaktiviert werden, kann nach deren Ablaufen ein Antrag auf Ausgleich aus alten Updates gestellt werden. Das muss aber innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Reaktivierung erfolgen!

WICHTIG: Wir behalten uns vor, Rückerstattungen nicht zu bewilligen, wenn der Einzelfall so liegt, dass es ein unfairer Vorteil für den Antragsteller wäre - etwa wenn wir von einer Nachzahlung für im gleichen Zuge teurer gewordene Dinge abgesehen haben und ihr dadurch doppelt begünstigt wärt. Das wird euch im Einzelfall mitgeteilt.
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Re: Überarbeitungen nach Updates [Link] | So 29 Okt - 17:33
   
Überarbeitung von Jutsu nach Updates

Es gibt gelegentlich Updates, bei denen einzelne Jutsu oder komplette Sparten von Jutsu (z.B. Ausbildungen, Clans) überarbeitet werden. Wenn ihr eines oder mehrere dieser Jutsu in eurer Liste habt, könnt ihr euch die neuen Beschreibungen über eure Akte in eure Bewerbung einfügen lassen. Wurde das Rework ausgerollt, während euer Charakter archiviert war, könnt ihr die Beschreibungen im Zuge der Reaktivierung selbst anpassen. Bitte vermerkt aber unter eurer Bewerbung, was ihr angepasst habt.
Es kann vorkommen, dass in einem Update die Ränge und Voraussetzungen von Jutsu angepasst werden. Dann gelten folgende Regeln:

» Wenn ein Jutsu im Rang gesenkt wurde, könnt ihr es behalten und erhaltet die Differenz in Exp zurück. Alternativ könnt ihr es löschen und durch ein gleichrangiges Jutsu ersetzen lassen.

» Wenn ein Jutsu im Rang angehoben wurde, könnt ihr es behalten und bezahlt die Differenz in Exp. Alternativ könnt ihr es löschen und durch ein gleichrangiges Jutsu ersetzen lassen.

» Wenn ein Jutsu über neue Voraussetzungen verfügt und euer Charakter diese Voraussetzungen nicht erfüllt, dann dürft ihr das Jutsu so lange nicht mehr benutzen, bis ihr die Voraussetzungen erfüllt. Alternativ könnt ihr natürlich das Jutsu einfach durch ein gleichrangiges Jutsu ersetzen lassen und das andere Jutsu ggf. später nochmal neu lernen, sobald ihr über die Voraussetzungen verfügt.

» Wenn ein Jutsu gelöscht wurde, könnt ihr euch ein gleichrangiges Ersatzjutsu aussuchen.

» Wenn jemand durch zu starke inhaltliche Änderungen ein Jutsu nicht mehr beherrschen möchte, weil es nicht mehr das ist, was er sich vorgestellt hat, kann er die Technik natürlich ebenfalls durch ein gleichrangiges Jutsu ersetzen lassen. Das könnt ihr ebenfalls über die Akte beantragen inklusive Begründung.

» Wenn im Zuge eines Updates mehrere eurer Jutsu ersetzen müsst/wollt, ist es möglich, die so entstandenen Slots umzuwandeln, allerdings nur nach oben. So könnt ihr z.B. wenn euch zwei C-Rang Jutsu weggefallen sind, stattdessen auch ein einzelnes B-Rang Jutsu als Ersatz nehmen. Ihr könnt allerdings nicht, wenn euch ein A-Rang Jutsu weggefallen ist, stattdessen zwei B-Rang Jutsu als Ersatz wählen.
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Admin
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Admin
Re: Überarbeitungen nach Updates [Link] | Mo 27 Nov - 21:27
   
Nachzahlung nach Updates

Gelegentlich gibt es Updates, in denen sich die Preise von Ningu zu Ungunsten der User verändern, also teurer werden. In diesen Fällen ist es für gewöhnlich nicht nötig, die Differenz nachzuzahlen, um das Ningu behalten zu können. Sollte das doch einmal der Fall sein, wird es im entsprechenden Update explizit angekündigt.
Ausnahme: Wird ein Ningu komplett in ein anderes, teureres Ningu integriert (wenn es z.B. nicht mehr möglich ist, einzelne Oberarmschienen zu kaufen, sondern nur noch in Kombination mit einem Brustpanzer) und ihr wollt das teurere Ningu haben, so müsst ihr die Differenz nachzahlen, da ihr anschließend auch die Vorteile des teureren Ningus habt.
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Überarbeitungen nach Updates

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